ASF (Aufbauseminar für Fahranfänger)

 

Ja wir haben haben die ASF-Fahrschulerlaubnis. Da unsere Schüler nicht so oft zum Aufbauseminar müssen bieten wir das ganze in Kooperation mit unseren Fahrlehrer-Kollegen an. Melde Dich gerne, wenn Du vom Landratsamt aufgefordert wurdest, an einem ASF-Seminar teilzunehmen und wir leiten Dich an die Fahrschule weiter die im durchlaufenden Turnus mit der Durchführung des Aufbauseminars betraut wurde. Selbstverständlich behandeln wir alle Deine Angaben mit der sich gebotenen Diskretion.

Melde Dich bitte telefonisch unter: 07953 585 99 44 (wenn wir mal nicht da sind AB, wir rufen zurück)

 

Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF), umgangssprachlich auch Nachschulung genannt, ist eine von der deutschen Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt) angeordnete Maßnahme bei einem A- oder zwei B-Verstößen innerhalb der Führerschein-Probezeit, die im Regelfall für die ersten zwei Jahre einer Fahrerlaubnis (ausgenommen Klassen L, AM, T) festgelegt wird. Ein A-Verstoß (eine schwere Zuwiderhandlung, siehe Liste unten im Weblink verkehrsportal.de) führt sofort zur Anordnung einer Nachschulung, ein B-Verstoß (weniger schwere Zuwiderhandlung) erst beim zweiten Mal, nämlich bei der zweiten Eintragung im Kraftfahrt-Bundesamt.

 

Das Aufbauseminar wird von einer dazu lizenzierten Fahrschule mit einer Gruppe von mindestens sechs, höchstens zwölf Teilnehmern durchgeführt und besteht aus fünf Teilen: vier Theorie-Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer und einer Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und der zweiten Sitzung, welche mindestens 30 Minuten dauert und mit jeweils bis zu drei Teilnehmern stattfindet.

 

Im Rahmen des Aufbauseminars werden unter anderem die Verstöße der Teilnehmer besprochen und Wege zur zukünftigen Vermeidung gesucht.

 

Mit Abschluss des Seminars erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die bei der entsprechenden Verwaltungsbehörde eingereicht werden muss.

 

Wird das Seminar vom Führerscheininhaber innerhalb der von der Verwaltungsbehörde festgesetzten Frist nicht erfolgreich abgeschlossen, wird die Fahrerlaubnis entzogen.